Datenschutzerklärungs – Generator

Datenschutzhinweis:

Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Sie können aber während der aktiven Sitzung jederzeit „zurück“ gehen und Ihre Eingaben ändern. Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.

Geben Sie hier eine E-Mail-Adresse ein, über die Ihre Kunden Fragen zum Umgang mit ihren Daten stellen können:

Bonitätsüberprüfung

Erfolgt durch Sie bzw. Ihren Zahlungsanbieter eine Bonitätsüberprüfung Ihrer Kunden?

Ob Ihr Kunde der Prüfung seiner Bonität zustimmen muss, ist umstritten. Sie sollten aber in jedem Fall auf eine etwaige Bonitätsprüfung zumindest hinweisen.

Ja, ich möchte in meiner Datenschutzerklärung auch einen Hinweis auf eine etwaige Bonitätsprüfung integrieren.

Allgemeine Datenschutzerklärung

Soll die Datenschutzerklärung einen allgemeinen Disclaimer mit Ausführungen zur Haftung, zum Urheberrecht und zum Datenschutz enthalten?

Ja, ich möchte in meiner Datenschutzerklärung auch einen Haftungsausschluss (Disclaimer) integrieren.

Datenschutzerklärung für Google

Verwenden Sie Google Analytics oder Google Adsense auf Ihrer Webseite? Dann sollte die Datenschutzerklärung einen Datenschutzhinweis für Dienste von Google enthalten.

Bitte beachten Sie nochmals, dass die Benutzung unserer Texte und insbesondere der Datenschutzerklärung auf eigene Gefahr erfolgt. Es gibt noch keine Gerichtsentscheidungen zum Thema Google&Datenschutz und es ist nicht geklärt, ob eine Information der Nutzer genügt oder ob eine ausdrückliche Einwilligung notwendig ist. Somit können wir dafür keine Haftung übernehmen.

Ja, ich möchte in meiner Datenschutzerklärung einen Datenschutzhinweis für „Google Analytics“ integrieren.

Verwenden Sie Google Analytics Anonymisierungsfunktion?

Es empfiehlt aufgrund datenschutzrechtlicher Anforderungen Google Analytics mit der Erweiterung „anonymizeIP()“ zu verwenden: Durch diese Funktion werden die IP-Adressen der Seitenbesucher nur gekürzt weiterverarbeitet, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Ja, ich möchte in meiner Datenschutzerklärung einen Datenschutzhinweis für „Google Analytics Anonymisierungsfunktion“ integrieren.

Datenschutzerklärung für Cookies

Verwenden Sie Cookies?

Als „Cookies“ werden kleine Textdateien bezeichnet, die in der Regel zur Shop-Optimierung eingesetzt werden können (z.B. um mehrere Bestellungen auf einmal durchzuführen). Diese „Session-Cookies“ werden nach Zeitablauf oder spätestens nach dem Schließen des Browsers wieder gelöscht. Es gibt aber auch andere Cookies, die dauerhaft auf dem Rechner des Kunden gespeichert werden. Diese sog. Langzeit-Cookies werden auf der Festplatte des Computers des Käufers gespeichert; beim erneuten Shop-Besuch geben diese Informationen ab, um den Rechner wiederzuerkennen. Bitte beachten Sie, dass das Zusammenführen von personenbezogenen Nutzerdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Name) mit den Informationen des Cookies nur dann zusammengeführt werden dürfen, wenn Sie zuvor (z. B. mittels „Häkchensetzens“) die Erlaubnis der Kunden eingeholt haben.

Ja, ich möchte einen Datenschutzhinweis für Cookies integrieren

Datenschutzerklärung für Social Plugins von Facebook

Verwenden Sie Social Plugins von Facebook?

Die Frage, ob und inwieweit diese Social Plugins mit dem deutschen Datenschutzrecht übereinstimmen, ist umstritten und derzeit noch nicht abschließend geklärt. Mit dem eingebundenen „Gefällt mir“ (Like) Button sammelt Facebook jedenfalls automatisch Informationen über die Interessen seiner Nutzer sammelt. Aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sollten Sie daher auf diesen Umstand hinweisen.

Ja, ich möchte in meiner Datenschutzerklärung einen Datenschutzhinweis für die Verwendung von Social Plugins von Facebook integrieren.

Datenschutzerklärung für von Twitter

Verwenden Sie Twitter?

Bei Einbindung von Twitter und den Re-Tweet-Funktionen empfiehlt sich die Aufnahme eines Hinweises in die Datenschutzerklärung.

Ja, ich möchte in meiner Datenschutzerklärung einen Datenschutzhinweis für Twitter integrieren.

Datenschutzerklärung für das Versenden einen Newsletter

Versenden Sie einen Newsletter?

Bevor Sie einen Newsletter versenden, müssen Sie den Kunden um seine Zustimmung bitten und diese Zustimmung auch beweissicher protokollieren. Erforderlich ist, dass der Kunde sich aktiv (z.B. per Häkchensetzen) für den Newsletter anmeldet; der Text der Anmeldung sollte auch in der Datenschutzerklärung wiederholt werden. Zudem sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden die Möglichkeit einräumen, sich vom Newsletter wieder abzumelden, und auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Beachten Sie auch das sog. Double-Opt-in-Verfahren beim Newsletter, d. h. bei dem Anmeldeverfahren sollte der Kunde noch zusätzlich eine E-Mail bestätigen bzw. einen Bestätigungslink anklicken, bevor er wirksam für den Newsletter registriert wird. Damit wird verhindert, dass sich ein unautorisierter Dritter anmeldet, und die beantwortete Registrierungsmail oder der protokollierte Linkaufruf kann im Streitfall als Beweis für die Einwilligung vorgelegt werden (eine gesetzliche Verpflichtung für dieses Verfahren gibt es allerdings nicht). Sie müssen bei der Registrierungsmail selbst unbedingt darauf achten, dass diese frei von Werbung (Ihrer eigenen oder der Dritter) ist: Inhalt dieser E-Mail darf nur der bestätigende Hinweis auf die Anmeldung zum Newsletter und auf den Bestätigungspink sein.

Ja, ich möchte einen Datenschutzhinweis für das Versenden eines Newsletter integrieren